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Nach neuesten Recherchen sind
diese Zeichen (weißes Schild mit rotem Rand) als "Rohlinge" anzusehen.
Der Bundesverkehrsminister empfiehlt: stellen sie sich eine geeignete
Schablone her, z.B.: zugelassen bis 3,5 t oder Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung
ihrer Wahl, legen diese auf das vorher zu reinigende Schild und
sprühen es mit einem haltbaren, mattschwarzen, schnelltrocknenden
Lack aus. Achten sie darauf das sie keine Läufer durch zu dicke
Farbauftragung bekommen.
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Deine Lieblings-Offroad-Wege
sind durch ein StVO Schild als nicht befahrbar gekennzeichnet?
KEIN PROBLEM
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Alle gängigen Zeichen der
StVO sind erlaubt, allerdings ist von Eigenwerbung abzusehen, z.B.:
only for KTM-Driver etc. Zusatzschilder in der Normgröße, z.B.:
für Forstfahrzeuge absolut gesperrt, dürfen mit selbstsichernden
Muttern befestigt werden und müssen reflektierend sein! Das geänderte
Schild ist umgehend den örtlichen Behörden zu melden. Das mehrmalige
ändern innerhalb von 24 Stunden ist strengstens untersagt! Änderungen
dürfen maximal alle 3 Tage vorgenommen werden.
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